Rechtliches

AGB.

Stand · 15. September 2026

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von verstag, einem Software-Dienst der REVERCE GmbH, Hofaue 35, 42103 Wuppertal, Deutschland („wir“, „uns“). verstag richtet sich an Unternehmen und berufliche Nutzer (B2B) und wird nicht gegenüber Verbrauchern angeboten.

2. Der Dienst

Mit verstag können Arbeitsbereiche die C2PA-Herkunft von Bildern und Videos prüfen, sie in einer Bibliothek verwalten, kanalspezifische Fassungen mit optionalen KI-Kennzeichnungslabeln ableiten und Derivate exportieren, die ein mit der Signaturidentität des Arbeitsbereichs signiertes C2PA-Manifest tragen.

3. Konten und Arbeitsbereiche

Der Zugang erfordert ein Konto und die Mitgliedschaft in einem Arbeitsbereich. Dessen Inhaber und Administratoren verwalten Mitglieder, Einladungen, Richtlinien und Signatureinstellungen und sind für die Aktivitäten der von ihnen zugelassenen Mitglieder verantwortlich. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

4. Kundeninhalte

Sie behalten alle Rechte an den von Ihnen hochgeladenen Bild- und Videodateien und sonstigen Inhalten. Sie räumen uns das nicht-ausschließliche Recht ein, diese Inhalte ausschließlich zur Erbringung des Dienstes zu speichern, zu verarbeiten, zu rendern und zu signieren. Sie sichern zu, dass Sie über die zum Hochladen und Verarbeiten der Inhalte erforderlichen Rechte verfügen und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzt.

5. Zulässige Nutzung

Sie dürfen keine rechtswidrigen Inhalte hochladen, nicht versuchen, die Isolierung von Arbeitsbereichen oder Signaturkontrollen zu umgehen, keine Herkunft falsch darstellen und den Dienst nicht dazu verwenden, irreführende Echtheitsangaben zu erzeugen. Wir können Zugänge sperren, die die Integrität oder Sicherheit des Dienstes gefährden.

6. C2PA-Signaturen und Herkunft

Eine verstag-Signatur bestätigt, dass ein Derivat zu einem bestimmten Zeitpunkt für den signierenden Arbeitsbereich über verstag verarbeitet und exportiert wurde. Sie ist keine Aussage über die Wahrheit, Urheberschaft oder Rechtmäßigkeit des dargestellten Inhalts. Ob Dritte einer Signatur vertrauen, bestimmt sich nach deren eigenen Trust-Listen und Validatoren und liegt außerhalb unseres Einflusses. Prüfergebnisse spiegeln die zum Zeitpunkt der Prüfung in der Datei eingebetteten Manifestdaten wider.

7. Aufbewahrung und Löschung

Arbeitsbereiche können eine Aufbewahrungsfrist für gespeicherte Bild- und Videodateien festlegen. Legt ein Arbeitsbereich keine Frist fest, gilt die Voreinstellung der Plattform; sie wird im Arbeitsbereich angezeigt und kann dort geändert werden. Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist werden Binärdateien dauerhaft gelöscht — auch ohne eigene Festlegung; Herkunfts- und Audit-Datensätze werden als Nachweis aufbewahrt. Gelöschte Binärdateien können nicht wiederhergestellt werden.

8. Verfügbarkeit

Wir erbringen den Dienst mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis, gewährleisten jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Geplante Wartungen und Umstände außerhalb unseres Einflusses (einschließlich Infrastruktur Dritter) können die Verfügbarkeit beeinträchtigen.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen —, begrenzt auf den für diese Art von Vertrag typischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

10. Laufzeit und Kündigung

Abgerechnet wird monatlich. Ohne vereinbarte Mindestlaufzeit ist der Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar.

Wird eine Mindestlaufzeit gewählt, läuft der Vertrag für die gewählte Dauer und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils denselben Zeitraum, sofern die Verlängerung nicht vor Ablauf der jeweils laufenden Mindestlaufzeit abgeschaltet wird. Das Abschalten der Verlängerung ist jederzeit im Arbeitsbereich möglich und ist keine Kündigung: Der Vertrag endet dann nicht, sondern wird ab dem Ende der laufenden Mindestlaufzeit monatlich zum regulären Preis fortgeführt und ist ab diesem Zeitpunkt monatlich kündbar.

Eine Kündigung ist auch während einer Mindestlaufzeit jederzeit möglich; sie wird zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit wirksam. Ein für die Mindestlaufzeit gewährter Rabatt bleibt für die Dauer jeder Verlängerung erhalten; wird die Verlängerung abgeschaltet, gilt ab deren Ende der reguläre Preis.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Beendigung eines kostenpflichtigen Vertrags wird der Arbeitsbereich im kostenlosen Tarif fortgeführt; wir stellen gespeicherte Inhalte für 30 Tage ab der Rückstufung zum Export bereit, danach gelten die Aufbewahrungs- und Löschregeln aus Ziffer 7 mit den Grenzen des kostenlosen Tarifs.

11. Änderungen

Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht — insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder die technische oder funktionale Weiterentwicklung des Dienstes — und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ihrem Nachteil verschiebt. Änderungen des Leistungsgegenstands, der Entgelte, der Laufzeitregeln oder der Haftungsregelung bedürfen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Änderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Widersprechen Sie nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen; in der Mitteilung weisen wir gesondert auf Ihr Widerspruchsrecht, die Frist und diese Wirkung hin. Widersprechen Sie fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt; wir können ihn in diesem Fall ordentlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums oder einer laufenden Mindestlaufzeit kündigen. Daneben können Sie den Vertrag bis zum Wirksamwerden einer angekündigten Änderung außerordentlich auf diesen Zeitpunkt kündigen.

12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit wir bei der Erbringung des Dienstes personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der diesen Bedingungen als Anhang 1 beigefügt ist und mit ihnen vereinbart wird. Er regelt Gegenstand, Art und Umfang dieser Verarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die eingesetzten Unterauftragnehmer. Widersprechen sich diese Bedingungen und Anhang 1, geht für die dort geregelte Verarbeitung Anhang 1 vor.

Welche personenbezogenen Daten wir als Verantwortliche verarbeiten — dazu gehören insbesondere Ihre Konto- und Abrechnungsdaten —, steht im Datenschutzhinweis.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wuppertal, Deutschland, soweit zulässig.